Der Kauf eines Eigenheims in Spanien ist mit zahlreichen zusätzlichen Kosten verbunden, die über den vereinbarten Kaufpreis hinausgehen. Zu den wichtigsten Kosten zählen die Notargebühren, die für die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags anfallen.
Die häufig gestellte Frage lautet: Wer trägt die Notarkosten bei einem Kauf oder Verkauf? Die Antwort ist nicht so einfach, da sie von der geltenden Gesetzgebung, den Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer sowie bestimmten Ausnahmen abhängt, die bei der Transaktion auftreten können.
In diesem Artikel finden Sie eine verständliche und aktuelle Erklärung, wie diese Kosten nach spanischem Recht verteilt werden, welche Ausnahmen es gibt und welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie Schwierigkeiten bei der Bezahlung haben.
Rechtlicher Rahmen: Was sagt das Gesetz im Jahr 2025?
In Spanien sind die geltenden Regelungen hauptsächlich in der Hypothekenrecht und in der ImmobilienvertragsrechtNach den Änderungen der letzten Jahre gilt ab August 2025 folgende allgemeine Regelung:
- Die Kosten für die öffentliche Beurkundung des Verkaufs muss von der Verkäufer.
- Kopien der öffentlichen Urkunde angeforderten entsprechen den Käufer, sofern beide Parteien nichts anderes vereinbaren.
Dies bedeutet, dass die Kosten für die notarielle Originalurkunde in der Regel vom Verkäufer getragen werden, während der Käufer für die eventuell erforderlichen beglaubigten Kopien aufkommt.
Es ist jedoch zu beachten, dass diese Verteilung nicht absolut ist. Das Prinzip der Autonomie des Willens ermöglicht es Käufer und Verkäufer, eine andere Vereinbarung zu treffen, sofern diese im Kaufvertrag festgehalten ist.
Unterschied zwischen Notargebühren und anderen damit verbundenen Gebühren
Es ist üblich, die Notargebühren mit anderen Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf. Es ist wichtig, sie zu unterscheiden:
- Notargebühren: Gebühren, die der Notar für die Beglaubigung der öffentlichen Urkunde erhebt.
- Anmeldegebühren: Gebühren für die Eintragung der Immobilie in das Grundbuchamt.
- Steuern: wie die ITP (Grunderwerbsteuer) oder die Mehrwertsteuer, abhängig von der Art der Unterbringung.
- Hypothekenkosten: wenn der Käufer eine Finanzierung wünscht.
Die spezifischen Regelungen zu den Notargebühren sind von diesen anderen Kosten getrennt, müssen jedoch alle im endgültigen Kaufpreis enthalten sein.
Ausnahmen von der gesetzlichen Kostenverteilung
Obwohl das Gesetz einige Grundlagen schafft, gibt es in der Praxis Ausnahmen und Nuancen:
- Neubauwohnungen: In vielen Fällen übernehmen die Bauträger die Kosten für die Masterurkunde, während der Käufer für die Kopien aufkommt.
- Kauf und Verkauf zwischen Privatpersonen: Um die Transaktion schneller abzuschließen, können die Parteien vereinbaren, dass der Käufer alle Kosten übernimmt.
- Käufe mit Hypothek: Bei einem Hypothekendarlehen gehen die Notarkosten für die Hypothekenurkunde zu Lasten der Bank, die vom Kunden angeforderten Kopien werden jedoch von der Bank bezahlt.
- Verhandlungen in stark nachgefragten Bereichen: Auf stark umkämpften Immobilienmärkten wie der Costa Blanca können Verkäufer dem Käufer bestimmte Kosten auferlegen.
Was tun, wenn Sie sich die Notarkosten nicht leisten können?
Der Kauf eines Eigenheims ist mit erheblichen finanziellen Verpflichtungen verbunden. Notargebühren sind zwar nicht die teuersten, können aber problematisch sein, wenn Sie bereits den Großteil Ihres Geldes für Anzahlung und Steuern ausgegeben haben. Einige Möglichkeiten zur Lösung dieses Problems sind:
- Verhandeln Sie mit dem Verkäufer: In manchen Fällen ist der Verkäufer möglicherweise bereit, im Austausch für einen schnellen Geschäftsabschluss höhere Kosten zu übernehmen.
- Beantragen Sie einen Privatkredit: Banken bieten Schnellkredite zur Deckung der mit dem Kauf und Verkauf verbundenen Kosten an, beispielsweise Notargebühren, Registrierungsgebühren oder Umzugskosten.
- Hypothek verlängern: Bei einer Finanzierung des Kaufs können Sie einen kleinen Zusatzbetrag zur Deckung der Notarkosten in die Hypothek einbeziehen.
- Gehen Sie zu einer vertrauenswürdigen Immobilienagentur: Eine spezialisierte Agentur kann Ihnen bei der Planung aller Kosten und der Suche nach Finanzierungsalternativen helfen.
Wie hoch werden die Notargebühren im Jahr 2025 sein?
Die Notargebühren in Spanien sind staatlich geregelt und unterscheiden sich daher nicht zwischen den Notaren. Die Kosten hängen vom Kaufpreis der Immobilie ab:
- Häuser bis 100.000 € → zwischen 600 und 800 €.
- Häuser zwischen 100.000 und 500.000 € → zwischen 800 und 1.200 €.
- Häuser über 500.000 € → ab 1.200 €, mit proportionalen Erhöhungen.
Diese Beträge sind Richtwerte, da Kopien, Referenzen oder andere angeforderte Dienste hinzugefügt werden können.
Die Rolle der Immobilienagenturen im Prozess
Um Überraschungen zu vermeiden, ist die Unterstützung einer spezialisierten Agentur unerlässlich. Luxusimmobilien an der Costa Blanca berät Sie nicht nur bei der Suche nach der passenden Immobilie, sondern auch bei der Abwicklung aller beim Kauf und Verkauf anfallenden Kosten, inklusive Notarkosten.
Immobilienberater kennen die aktuelle Gesetzgebung aus erster Hand und können Ihnen helfen:
- Berechnen Sie alle Ausgaben im Voraus.
- Verhandeln Sie mit dem Verkäufer einen günstigeren Deal.
- Empfehlen Sie bei Bedarf Finanzierungsformeln.
- Stellen Sie sicher, dass der Vorgang im Rahmen des Gesetzes durchgeführt wird.
Praktische Zusammenfassung
Aspekt | Regelmäßig verantwortlich | Wichtige Details |
---|---|---|
Erteilung der Urkunde | Verkäufer | Ausarbeitung und Unterzeichnung vor einem Notar (Bürgerliches Gesetzbuch, Art. 1455) |
Erstexemplar / Folgeexemplare | Käufer | Notwendig zur Registrierung und Aufbewahrung der Urkunde |
Ausgehandelte Verteilung | Nach Vereinbarung | Flexibel, üblicherweise halb und halb oder Käufer übernimmt alles |
Hypothek (Hypothekenurkunde) | Finanzinstitut / Bank | Seit dem Gesetz 5/2019 liegt es in der Verantwortung der Bank |
Katalonien | Käufer | Alle Notarkosten trägt der Käufer (Local Code) |
Navarra | Halb / Halb | Gerechte Aufteilung nach regionalen Regelungen |
Öffentliche Zuschüsse | Käufer | Optionen wie Hilfe in Calahorra bis zu 750 € |
Notarrabatt | Möglich | Bis zu 10 %, wenn ein Angebot angefordert wird |
Spezialisierte Unterstützung | Luxus Immobilien | Rechtsberatung, Finanzmanagement und Prämienverhandlung |
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die derzeit in Spanien geltenden Vorschriften ab August 2025 festlegen, dass die Der Verkäufer trägt die Kosten für die öffentliche Urkunde, während die Käufer übernimmt Kopien.
Es gibt jedoch Ausnahmen und Verhandlungsmöglichkeiten, die eine an die jeweilige Situation angepasste Kostenverteilung ermöglichen.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, diese Anforderungen zu erfüllen, können Sie einen Privatkredit aufnehmen, Ihre Hypothek verlängern oder direkt mit der anderen Partei verhandeln. In jedem Fall ist es am besten, die Unterstützung eines Luxusimmobilien an der Costa Blanca um Sie während des gesamten Prozesses zu beraten und einen sicheren und transparenten Verkauf zu gewährleisten.